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Flex-E-Förderung wird 2026 abgeschafft

Flex-E-Förderung wird 2026 abgeschafft

Gute Nachrichten für Installateure, die Kunden mit dem Flex-E-Zuschuss unterstützen. Das Ministerium für Klima und grünes Wachstum hat Änderungen an der Flex-E-Regelung für deren zweite Öffnung im Frühjahr 2026 angekündigt.

Die wichtigste Änderung: Kleinere Unternehmen müssen keinen Engpassmanagementvertrag mehr abschließen, um Zuschüsse für Flexibilitätsmaßnahmen zu erhalten.

Was wird sich ändern?

Bisher war ein Engpassmanagementvertrag mit dem Netzbetreiber obligatorisch, wenn man Zuschüsse für Flexibilitätsmaßnahmen beantragen wollte. In diesem Vertrag wurde festgelegt, wie ein Unternehmen im Falle von Netzengpässen flexible Kapazitäten einsetzt. In der Praxis erwies sich dies für viele kleinere Großverbraucher als eine hohe Schwelle.

Ab der zweiten Öffnung der Flex-E-Förderung im Jahr 2026 wird diese Verpflichtung für kleinere Unternehmen mit einem Stromanschluss von 100 kW oder mehr entfallen. Dadurch wird es einfacher, Fördermittel für Maßnahmen wie Energiespeicherung, intelligente Steuerung oder flexiblen Verbrauch zu beantragen.

Die Flex-E-Förderung wird weiterhin aus drei Komponenten bestehen:

  • Flexibilitätsprüfung
  • Machbarkeitsstudie
  • Realisierung von Flexibilitätsmaßnahmen

Für den Flexibilitätsscan und die Machbarkeitsstudie war ein Engpassmanagementvertrag bereits nicht zwingend erforderlich. Bei größeren Verbindungen oder in besonderen Situationen kann diese Verpflichtung jedoch weiterhin bestehen. Die RFO prüft dies auf der Grundlage der einzelnen Anträge.

Was bedeutet das für die Installateure?

Diese Anpassung senkt die Einstiegshürde für Kunden erheblich. Installateure werden in der Lage sein

  • mehr Kunden mit Flex-E-Anwendungen unterstützen
  • ohne langwierige Abstimmung mit den Netzbetreibern schneller wechseln
  • Flexibilitätslösungen wie Batterien und Energiekontrolle einfacher anbieten

Offizielle Informationen

Die Änderung wurde vom Rijksdienst voor Ondernemend Nederland (RVO) veröffentlicht. Die aktuellsten Bedingungen und Details finden Sie auf der offiziellen Flex-E-Seite des RVO.